Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Haftungsbeschränkung Wir weisen darauf hin, daß die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet PAHLKE.Immobilien nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 2 Vertragsabschluß Der Provisionsanspruch des Maklers ensteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrages (Miet./Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 6 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an PAHLKE.Immobilien zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
§ 3 Doppeltätigkeit PAHLKE.Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 4 Verpflichtung Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Miet./Kaufvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei PAHLKE.Immobilien rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.
§ 5 Anspruch Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne daß es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf. Der Anspruch ensteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
§ 6 Folgegeschäft Ein Provisionsanspruch von PAHLKE.Immobilien besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§ 7 Aufwendungsersatz Falls nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen zu erstatten, wenn der Auftraggeber ohne Vertretungsvollmacht handelte, seine Alleinauftragspflichten bzw, Vertragspflichten verletzt, seine Verkaufs-bzw. Vermietungsabsichten aufgibt, die Angebotsbedingungen erschwert oder auf sonstige Weise die Durchführung des Auftrages behindert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbedingungen fälllig. Fahrtkosen des Maklers sind mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu vergüten. Die Kosten für Porto und Telekommunikationsdienstleistungen wie Telefon, Telefax, sind monatlich pauschal mit 20 Euro zu vergüten. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers für die Objektaufnahme inkl. Fotos, Objektbesichtigungen und Beratungsgespräche mit Interessenten und Auftraggeber werden 89,00 Euro vereinbart. Die Kosten für Zeitungsinserate und das Einstellungen des Verkaufs-bzw. Vermietungsobjektes ins Internet ist in Höhe des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten. Der Makler kann nachweisen, daß seine konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren.
§ 8 Vertragsverhandlungen und Abschluß Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben desweiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluß ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
§ 09 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.